Freitag, 6. November 2009

Vermittlergesellschaft in Insolvenz

Ich lese, daß die MEG AG - ein Makler spezialisiert auf Krankenversicherung - in die Insolvenz geraten ist. Mit 15 Mio EUR Vorschüssen sind die Versicherer hier engagiert.

Sind das Vorschüsse oder unverdiente Provisionen? Es sind jedenfalls Darlehen. In Millionenhöhe.

Wenn es Vorschüsse sind, dann hat der Makler seine Pflicht zur Neutralität gegenüber seinen Kunden verletzt. Man kann es auch als Treupflichtverletzung bezeichnen.
Und der Versicherer? Hat den Makler bei seiner Untreue unterstützt. Oder Beihilfe begangen. Im eigenen Interesse.

Wenn es Provisionsvorschüsse sind, dann hat der(oder die) Versicherer grob fahrlässig bei der Absicherung der Rückzahlungsansprüche gehandelt. Zwar werden die Vorschüsse verdient, wenn der Kunde dem Vertrag treu bleibt. Für eine große Zahl von Verträge ist diese Annahme jedoch nicht keinesfalls realistisch.

Wer kontrolliert eigentlich die Versicherer? § 81 VAG gibt der Aufsicht die Aufgabe, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte der Versicherer zu überwachen.
Also fragen wir uns doch einmal, ob durch Vorauszahlungsverluste die Interessen der Versicherungsnehmer überhaupt berührt werden.
Deren Interessen werden berührt, wenn sich die Verluste auf die Leistungsfähigkeit des Versicherers auswirken. In Zeiten knappen Geldes und steigender Ansprüche an die Risikokapitalausstattung durch Solvency II führen solche Verlust zwanfsläufig zu einer höheren Risikoeinstufung. Und damit auch zu einem erhöhten Kapitalbedarf. Erhöhter Kapitalbedarf macht das Geschäft teurer als unbedingt erforderlich. Das geht im Ergebnis auch zu Lasten des Versicherungsnehmers.

Im Interesse der Versicherungsnehmer sind die Provisionsvorauszahlungen von über 10 Monatsbeiträgen für die Vermittlung eines Krankenversicherungsvertrages also nicht.

Ordnungsgemäß kann die Herausgabe eines Millionendarlehens ohne Sicherheit in keinem Fall sein. Eigentlich könnte die Aufsicht also einschreiten. Wenn sie es nicht schon getan hat, wird es Zeit dazu!

Peter Ording

Freitag, 30. Oktober 2009

Drohung mit Haftung

Ja, Ja! Das Leben ist schwer. Überall droht Haftung. Und die naheliegende Lösung: Versicherungsmakler.

Heute sehe ich die Präsentation eines Maklers, der für sich wirbt. Zielgruppe: Insolvenzverwalter. Werbenachricht: Unzureichender Versicherungsschutz, Überversicherung des insolventen Unternehmens oder fehlerhafte Entscheidungen des Verwalters in Bezug auf Prämie, Obliegenheiten oder Entschädigungen lassen den Insolvenzverwalter gegenüber den Massegläubigern auf Entschädigung haften.
Besonderes Merkmal des Maklers: Unabhängig und - man ahnt es schon - Schwerpunkt "Insolvenzen".

Was sagt die Werbung über die Zielgruppe? Ihr Insolvenzverwalter habt keine Ahnung von Versicherung und allen damit verbundenen Fragen.

Ein Zitat aus der Präsentation:
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Folie I
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Praxis-Beispiel 1

Im Rahmen der vorl. Insolvenz stimmt der InsV der Zahlung der Versicherungsprämie für einen Gebäudeversicherung (zum Abriss bestimmt) nicht zu und nimmt keinen anderweitigen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz erlischt!
Der InsV entscheidet sich wissend und willentlich gegen die Fortführung des Versicherungsschutzes.
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Folie II
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Mögliche Folgen
Bei einem Brandschaden(z.B. durch Kurzschluss elektrischer Leitungen) nach Eröffnung des InsV könnte es zu Kontaminationen des Erdreiches kommen.

Eine Auskofferung muss durchgeführt werden, die zu Lasten der Masse gehen könnte.
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im Copy/Paste - Verfahren. (Fehler original in der Präsentation)

Was sagt uns das Beispiel?
Gehen wir davon aus, er meint die Gebäudeversicherung. Ein zum Abriss bestimmtes Gebäude ist in der Gebäudeversicherung kaum versicherbar. Wo liegt das versicherbare Interesse? In der Feuerversicherung jedenfalls nicht. Mir scheint die Entscheidung des Verwalters nachvollziehbar. Wenn er dann noch dafür sorgt, daß in dem zum Abriß bestimmten Gebäude die Sicherungen entfernt werden, und eine Sicherung gegen unbefugten Zugang installiert wird, dann hat er grundsätzlich alle Pflichten gegenüber den Gläbigern erfüllt.

Vielleicht meint der Makler die EC-Versicherung? Gesagt hat er das nicht. Aber er ist eben Makler mit Schwerpunkt "Insolvenzen".

Insolvenzverwaltern kann man nur raten, Spezialmaklern "Insolvenzen" auf den Zahn zu fühlen, wenn der insolvente Betrieb über keinen betreuenden Makler verfügt.

Donnerstag, 29. Oktober 2009

Sebstverständnis

Vermittler von Versicherungen haben es nicht einfach.
Beratung, die vom Beratenen eine Auseinandersetzung mit den Risiken seines Lebens erfordert, ist für ihn unbequem. Wenn der Berater dann auch noch in der Gestalt eines Verkäufers daher kommt, ist das Geschäft schwer.

Die Versicherer haben in den vergangenen Jahrzehnten in ihrem Einflussbereich vieles zugelassen, was seit einigen Jahren als negative Dividende zurück fließt.

Die Lebensversicherung wird von Gerichten in ihrem Bestand bedroht und Verbraucherschützer empfehlen gar ein Sparbuch als besser geeignet für die Altersvorsorge als eine Rentenversicherung.
Die Sachversicherung liefert sich in der Sparte, die beim Kunden größte Aufmerksamkeit genießt - der KFZ-Versicherung - einen Wettbewerb, den letztendlich keiner gewinnen kann.

Da haben Vermittler als Botschafter der Branche nicht wirklich nachhaltig für einen guten Ruf gesorgt. Vielleicht nicht alle, jedenfalls aber viele Vermittler, die die Schlagzeilen bestimmen.
Entweder weil sie große Zahlen von Verkäufern im Markt tätig werden ließen oder weil getreu nach dem Spruch " Wer nichts wird, wird ....., und ist ihm auch dieses nicht gelungen, macht er in Versicherungen" schlecht oder wenig ausgebildete Verkäufer auf die Kunden hetzten. Hetzen ist das richtige Wort, denn die Vorgaben für die Verkäufer waren nur für die Gesellschaften gut, nie für die Vermittler oder den Kunden.

Was tun?
Der erste Schritt ist getan. Das Gewerbe kann nicht mehr ohne eine Zulassung ausgeübt werden. Gut gemeint! Aber nicht gut gemacht!
Die Anforderungen an die Ausbildung vor Zulassung sind ein Witz. Wenn ein Handwerk betrieben werden soll, ist eine Lehre, eine Gesellenzeit und eine Meisterprüfung zu absolvieren. Der Berater in Sachen Versicherung ist nach wenigen Wochen ausgebildet und darf tätig werden. Da war die Lobby erfolgreich. Nicht nur der Vermittler, auch der Versicherer. Kann man nur noch feststellen, ändern lässt sich das nicht.

Und weiter?
Prüfen wird die Lage. Zweifelt jemand daran, das Versicherer von Vermittlern abhängig sind wie das Säugetier von der Atemluft? Ernsthaft? Viele Millionen EURO pumpen Vertriebsvorstände in die Vermittleroganisation. Und in die Werbung. Wer nimmt dann den Kontakt zu den Kunden auf? Der Vermittler.
Das ist doch grundsätzlich eine komfortable Position. Darauf lässt sich aufbauen. Allein ist der Vermittler nicht stark. Aber in der Gemeinschaft vieler Vermittler sieht das schon anders aus.
Gibt es schlagkräftige Organisationen der Vermittler? Es müssen sich ja nicht Agenten und Makler unter einen Hut begeben. Auf beiden Seiten fehlt es an Wirkung.