Ich lese, daß die MEG AG - ein Makler spezialisiert auf Krankenversicherung - in die Insolvenz geraten ist. Mit 15 Mio EUR Vorschüssen sind die Versicherer hier engagiert.
Sind das Vorschüsse oder unverdiente Provisionen? Es sind jedenfalls Darlehen. In Millionenhöhe.
Wenn es Vorschüsse sind, dann hat der Makler seine Pflicht zur Neutralität gegenüber seinen Kunden verletzt. Man kann es auch als Treupflichtverletzung bezeichnen.
Und der Versicherer? Hat den Makler bei seiner Untreue unterstützt. Oder Beihilfe begangen. Im eigenen Interesse.
Wenn es Provisionsvorschüsse sind, dann hat der(oder die) Versicherer grob fahrlässig bei der Absicherung der Rückzahlungsansprüche gehandelt. Zwar werden die Vorschüsse verdient, wenn der Kunde dem Vertrag treu bleibt. Für eine große Zahl von Verträge ist diese Annahme jedoch nicht keinesfalls realistisch.
Wer kontrolliert eigentlich die Versicherer? § 81 VAG gibt der Aufsicht die Aufgabe, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte der Versicherer zu überwachen.
Also fragen wir uns doch einmal, ob durch Vorauszahlungsverluste die Interessen der Versicherungsnehmer überhaupt berührt werden.
Deren Interessen werden berührt, wenn sich die Verluste auf die Leistungsfähigkeit des Versicherers auswirken. In Zeiten knappen Geldes und steigender Ansprüche an die Risikokapitalausstattung durch Solvency II führen solche Verlust zwanfsläufig zu einer höheren Risikoeinstufung. Und damit auch zu einem erhöhten Kapitalbedarf. Erhöhter Kapitalbedarf macht das Geschäft teurer als unbedingt erforderlich. Das geht im Ergebnis auch zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Im Interesse der Versicherungsnehmer sind die Provisionsvorauszahlungen von über 10 Monatsbeiträgen für die Vermittlung eines Krankenversicherungsvertrages also nicht.
Ordnungsgemäß kann die Herausgabe eines Millionendarlehens ohne Sicherheit in keinem Fall sein. Eigentlich könnte die Aufsicht also einschreiten. Wenn sie es nicht schon getan hat, wird es Zeit dazu!
Peter Ording
Freitag, 6. November 2009
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