Freitag, 30. Oktober 2009

Drohung mit Haftung

Ja, Ja! Das Leben ist schwer. Überall droht Haftung. Und die naheliegende Lösung: Versicherungsmakler.

Heute sehe ich die Präsentation eines Maklers, der für sich wirbt. Zielgruppe: Insolvenzverwalter. Werbenachricht: Unzureichender Versicherungsschutz, Überversicherung des insolventen Unternehmens oder fehlerhafte Entscheidungen des Verwalters in Bezug auf Prämie, Obliegenheiten oder Entschädigungen lassen den Insolvenzverwalter gegenüber den Massegläubigern auf Entschädigung haften.
Besonderes Merkmal des Maklers: Unabhängig und - man ahnt es schon - Schwerpunkt "Insolvenzen".

Was sagt die Werbung über die Zielgruppe? Ihr Insolvenzverwalter habt keine Ahnung von Versicherung und allen damit verbundenen Fragen.

Ein Zitat aus der Präsentation:
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Folie I
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Praxis-Beispiel 1

Im Rahmen der vorl. Insolvenz stimmt der InsV der Zahlung der Versicherungsprämie für einen Gebäudeversicherung (zum Abriss bestimmt) nicht zu und nimmt keinen anderweitigen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz erlischt!
Der InsV entscheidet sich wissend und willentlich gegen die Fortführung des Versicherungsschutzes.
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Folie II
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Mögliche Folgen
Bei einem Brandschaden(z.B. durch Kurzschluss elektrischer Leitungen) nach Eröffnung des InsV könnte es zu Kontaminationen des Erdreiches kommen.

Eine Auskofferung muss durchgeführt werden, die zu Lasten der Masse gehen könnte.
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im Copy/Paste - Verfahren. (Fehler original in der Präsentation)

Was sagt uns das Beispiel?
Gehen wir davon aus, er meint die Gebäudeversicherung. Ein zum Abriss bestimmtes Gebäude ist in der Gebäudeversicherung kaum versicherbar. Wo liegt das versicherbare Interesse? In der Feuerversicherung jedenfalls nicht. Mir scheint die Entscheidung des Verwalters nachvollziehbar. Wenn er dann noch dafür sorgt, daß in dem zum Abriß bestimmten Gebäude die Sicherungen entfernt werden, und eine Sicherung gegen unbefugten Zugang installiert wird, dann hat er grundsätzlich alle Pflichten gegenüber den Gläbigern erfüllt.

Vielleicht meint der Makler die EC-Versicherung? Gesagt hat er das nicht. Aber er ist eben Makler mit Schwerpunkt "Insolvenzen".

Insolvenzverwaltern kann man nur raten, Spezialmaklern "Insolvenzen" auf den Zahn zu fühlen, wenn der insolvente Betrieb über keinen betreuenden Makler verfügt.

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